Aufenthaltsbestimmungen
§ 1
- Der Gast des Ferienresorts Gród Księcia ist verpflichtet, vor dem Check-in einen Ausweis vorzulegen und eine Meldekarte zu unterzeichnen. Im Falle einer Verweigerung ist der Rezeptionist verpflichtet, die Aushändigung des Hausschlüssels zu verweigern.
- Die Gäste sind verpflichtet, das Auto auf dem Parkplatz abzustellen.
- Das Haus im Resort wird tageweise vermietet. Die Hotelzeit dauert von 15:00 Uhr am Tag der Miete bis 10:00 Uhr am folgenden Tag.
- Der Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte der Gast des Resorts der Rezeption bis 10:00 Uhr an dem Tag mitteilen, an dem die Mietzeit des Hauses abläuft. Die Anlage wird den Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts je nach Verfügbarkeit berücksichtigen.
- Die Verlängerung des Aufenthalts im Haus über 10:00 Uhr hinaus wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet.
- Die Häuser sind für maximal 6 Personen.
- Richtlinien des Ministeriums für Entwicklung und des Hauptinspektors für Sanitäranlagen: Es wird ein absolutes Verbot für den Aufenthalt von Personen empfohlen, die nicht im Hotel/in der Anlage untergebracht sind. Aufgrund der verlängerten Zeit im Zusammenhang mit der Desinfektion der Häuser beginnt die Hotelzeit um 15:00 Uhr
§ 2
- Reservierungen können nur per E-Mail oder durch Ausfüllen des Formulars auf der Website www.grodksiecia.pl vorgenommen werden, das nur eine Anfrage nach freien Plätzen darstellt und keinen Reservierungsstatus hat. Telefonisch geben wir nur Informationen über die Verfügbarkeit von Plätzen.
- Wird die Anzahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist eingezahlt, wird die Reservierung automatisch storniert.
- Die eingezahlte Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.
- Im Falle eines frühzeitigen Verzichts auf den Aufenthalt oder einer Verkürzung des Aufenthalts (verspätete Ankunft oder frühzeitige Abreise, Fahrzeugpanne, Krankheit, Wetterbedingungen) - die eingezogene Anzahlung sowie die Gebühr für den Aufenthalt sind nicht erstattungsfähig. (Rechtsgrundlage "Tourismusgesetz" vom 4.12.1997 und Art. 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
- Wenn Sie eine Rechnung für den eingezahlten Betrag erhalten möchten, bitten wir Sie, solche Informationen zu senden und die Steuer-ID in die Überweisungsdaten einzutragen. Gesetz vom 4. Juli 2019 zur Änderung des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt Pos. 1520) Ohne Angabe der Steuer-ID ist die Ausstellung einer Rechnung nicht möglich.
§ 3
- Am Abreisetag sind die Gäste verpflichtet, das Geschirr zu spülen, die weiße Bettwäsche abzuziehen und den Müll zu entsorgen.
- Der Gast des Resorts darf das Haus nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er die Gebühr entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist.
- Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Resort ist nur dann erlaubt, wenn sie unter der Aufsicht von Erwachsenen stehen, die als ihre Betreuer die volle Verantwortung für ihre Handlungen sowie für alle Folgen dieser Handlungen und entstandenen Situationen auf dem gesamten Gelände des Resorts übernehmen.
- Der Aufenthalt von Kindern auf dem Spielplatz, dem Sportplatz und dem Pool ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt, die die volle Verantwortung für sie übernehmen und sich auch verpflichten, alle Regeln für die Nutzung der dort installierten Geräte einzuhalten.
- Die Poolordnung befindet sich am Pool, Sie sollten sich damit vertraut machen und die Regeln einhalten. Personen, die die im Poolbereich geltenden Regeln nicht einhalten, werden gebeten zu gehen.
- Es gilt ein absolutes Verbot des Rauchens, des Verzehrs von Mahlzeiten, des Trinkens von Getränken in Glas und Porzellan sowie des Mitbringens von Hunden in den Poolbereich.
- Der Zutritt zum Resortgelände und die Nutzung der Attraktionen ist nur für angemeldete Gäste möglich.
§ 4
- Auf dem Resortgelände gilt ein absolutes Verbot, mit Autos auf dem Rasen zu fahren.
- Der Gast des Resorts hat das Recht, nur am Anreisetag zum Ausladen des Gepäcks und am Abreisetag zum Einladen des Gepäcks zum Haus zu fahren. Das Auto sollte auf dem Parkplatz abgestellt werden.
- Auf dem Resortgelände darf man sich mit einem Personenkraftwagen nur mit einer Geschwindigkeit fortbewegen, die andere nicht gefährdet. Das Resortgelände darf nur in Ausnahmefällen befahren werden.
§ 5
- Es gilt ein absolutes Verbot der Verwendung von eigenem Abspiel- und Verstärkungsgerät, insbesondere: Verstärker, Lautsprecherboxen usw.
- Im Resort gilt von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des folgenden Tages die Einhaltung der Ruhezeit.
- Während der Nachtruhe sind die Gäste und Personen, die die Dienstleistungen des Resorts in Anspruch nehmen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste in keiner Weise stören.
§ 6
- Der Gast des Resorts trägt die volle materielle Verantwortung für alle Arten von Beschädigungen und Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Einrichtungen des Resorts, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der ihn besuchenden Gäste entstehen.
- Nach Beendigung des Aufenthalts im Resort sollte der Schlüssel an der Rezeption hinterlassen werden. Für einen verlorenen Schlüssel wird eine Gebühr von 50 PLN erhoben.
- Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ordnung kann das Resort die weitere Erbringung von Dienstleistungen für die Person, die dagegen verstoßen hat, verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Forderungen der Mitarbeiter des Resorts unverzüglich nachzukommen, die Gebühren für die bisherigen Dienstleistungen zu begleichen sowie für eventuelle Beschädigungen und Zerstörungen zu zahlen und das Resortgelände zu verlassen.
- Das Resort behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei Verweigerung hat der Rezeptionist das Recht, die Aushändigung des Hausschlüssels zu verweigern.
- Bei Verkürzung des Aufenthalts erstattet das Resort kein Geld zurück.
- Das Resort haftet nicht für Unannehmlichkeiten, die durch von ihm unabhängige Ursachen verursacht werden, z.B. Unterbrechungen in der Strom- oder Wasserversorgung oder Störungen oder Ausfall des TV-Signals.
- Die Erlaubnis zum Aufenthalt von Tieren (einschließlich Hunden) im Resort ist nur nach Mitteilung dieser Tatsache an die Rezeption des Resorts und Erhalt einer entsprechenden Genehmigung während der Reservierung des Aufenthalts oder spätestens bei der Ankunft und der Durchführung der Anmeldeformalitäten möglich. Der Aufenthalt von Tieren im Resort ist kostenpflichtig, gemäß der aktuell gültigen Preisliste.
§ 7
- Auf dem Resortgelände ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen usw. verboten.
- Auf dem Resortgelände ist das Anzünden von Lagerfeuern verboten - mit Ausnahme von speziell dafür vorgesehenen Stellen.
- Auf dem Resortgelände ist der Hundebesitzer verpflichtet, nach seinen Tieren aufzuräumen und den Hund an der Leine zu halten.
- Der Aufenthalt eines Hundes auf dem Resortgelände ist unter der Bedingung möglich, dass die Erholung anderer Gäste nicht gestört wird. Für alle Beschädigungen haftet der Tierbesitzer.
- In den Häusern ist das Rauchen von Tabak und sogenannten E-Zigaretten verboten.
- Während des Aufenthalts auf dem Resortgelände und durch die Unterzeichnung der Meldekarte stimmt der Gast der Verwendung seines Bildes und der Bilder der Personen, die sich in dem von ihm gemieteten Haus aufhalten, für Werbe- und Werbezwecke in sozialen Medien zu.
- Mit der Unterzeichnung der Meldekarte verpflichtet sich der Gast, die oben genannte Ordnung einzuhalten und zu befolgen.
- Der Parkplatz ist nur für angemeldete Gäste des Resorts Gród Księcia zugänglich. Das unbefugte Parken eines Autos auf dem Parkplatz kostet 150 PLN / Tag.